HOAI Seminar bei der COPLAN AG

Das HOAI Seminar im diesjährigen Fortbildungsprogramm der COPLAN AG zeigte die tiefgreifenden Änderungen der Fassung 2021 zu 2013 sehr deutlich auf. Referent Ulrich Eix von der Kanzlei LUTZ I ABEL verwies dabei auch auf seinen Artikel „HOAI 2021 – Die Revolution ist da!“.

Die neue Fassung der Verordnung führe zu neuen Gestaltungsspielräumen für Verträge, was sowohl für Auftraggeber, als auch für Planer Konsequenzen habe. Einerseits eröffnen sich neue Wege für wirksame Honorarvereinbarungen. Andererseits werde das effektive Honorarmanagement andere Schwerpunkte setzen müssen (Claim Management), so seine Kernaussage. Beginnend stellte er heraus, dass es immer einen „unternehmerischen“ Weg und einen „juristischen“ Weg gebe; es gilt, der Zeitpunkt, ab wann juristische Fürsorge erforderlich ist.

v.l. Stephan Weber (Vorstand COPLAN AG), Ulrich Eix (Rechtsanwalt LUTZ I ABEL Rechtsanswalts PartG mbB) Martin Bacher (UNIT Versicherungsmakler GmbH), Dr. Christoph Gottanka (Vorstand COPLAN AG)

Im ersten der drei Seminarabschnitte warf der Dozent einen intensiven Blick auf die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere auf den Paragraphen §650 BGB, der unter anderem die Zielfindungsphase beinhaltet. Weitere Themen waren Mängelansprüche, Haftung und Abnahme. Die Planer würden sehr viele Leistungen erbringen, die eigentlich dem Bauherrn zuzulasten wären und oftmals Entscheidungen treffen, welche sie als Planer nicht zu verantworten haben. Er sprach dabei von geschätzten 80 Prozent!

Im zweiten Abschnitt ging Ulrich Eix auf die HOAI 2021 an sich ein: Änderungen, Neuerungen und die Handhabung bei laufenden Verträgen wurden eingehend behandelt. Wie schon immer kann zwischen Bauherrn und Planer alles nach Belieben geregelt werden, die HOAI stellt nur einen Vergütungsvorschlag dar. Der Mindestsatz, der ja nun Basissatz genannt wird, gilt beispielsweise, wenn gar nichts geregelt ist. Er stellte auch fest, dass das AGB-Recht die HOAI als Leitbild betrachtet, dem die Rechtsprechung zu folgen hat. Damit wäre sie verbindliches Preisrecht durch die Hintertür.

Dem Fragenkatalog der Mitarbeiter war der dritte Abschnitt gewidmet. Die Rolle der Kostenberechnung stellte das erste Thema dar. Inwieweit, bzw. ob sie verfolgt und nachgeführt werden müsse. Die Ansprüche des Planers (Welche Unterlagen muss ihm der Bauherr zur Verfügung stellen?), wie intensiv müssen Werk- und Montagepläne geprüft werden und die Frage, was denn der Unterschied sei zwischen dem iterativen Planungsvorgang und Planänderungen, beschäftigten Referenten und Teilnehmer intensiv. Ein Coronabedingtes, sehr häufiges Thema am Bau sind Bauzeitverzögerungen und sich daraus ergebende Honoraransprüche. Zur Anmeldung von Ansprüchen verwies Referent Ulrich Eix auf drei Optionen: eine davon sei das Änderungshonorar laut HOAI, zwei weitere biete das BGB.

COPLAN Vorstand Stephan Weber kommentierte mit Bedauern, die HOAI sei eine Nachtrags-HOAI geworden! Für Lean Construction, Lean Management und andere agile Methoden stellt Eix heraus, dass die HOAI methodenneutral sei. Werkverträge sind bilaterale Verträge und basieren auf kooperativem Verhalten.

Nicht das „Wie“ ändert das Leistungsbild, sonders das „Was“. Vorstand Dr. Christoph Gottanka konstatierte, dass der professionelle Umgang mit dem Kunden eminent wichtig sei, um honorartechnisch zu bestehen.

Das Seminar war sehr wichtig und zielführend, die Diskussionen und der Dialog vermittelten die Brisanz der aufgearbeiteten Themen und unterstrichen die Kompetenz der Teilnehmer. Es konnte unter Einhaltung aller gültigen Corona-Regeln, in direkter Nachbarschaft der COPLAN-Zentrale im Gotischen Kasten der SchlossÖkonomie Gern, durchgeführt werden. Das nächste Seminar ist in Vorbereitung.

Seminar Teilnehmer